Lob für Dynamik und Fachkompetenz im Rettungsdienstrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel ist seit vielen Jahren Dozent bei ARBER im Thema „Rettungsdienstrecht“. Kürzlich erhielt er auf LinkedIn wohlverdientes Lob für seinen erfrischend dynamischen Unterricht und sein Engagement. So hieß es in dem Feedback von Studierenden aus dem neunen LL.M. Studiengang Medizinrecht unter anderem: „Guter Vortragsstil, strukturierter Vortrag“ oder auch „Der Dozent verbindet in besonderer Weise Sachkompetenz mit einem lebendigen Vortragsstil“.  

Den LinkedIn Post finden Sie unter diesem Link: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7135975372050833410

Onlineseminar: Selektivverträge – Vertragsbeziehungen, Haftungsrisiken, Korruption

Am 04.12.2023 halten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 
Dr. Dr. Thomas Ruppel und Rechtsanwältin Julia Fahrinsland ein 
Onlineseminar zu Selektivverträgen. Die vertraglichen Beziehungen in 
Selektivverträgen betreffen nicht nur Krankenkassen und 
Managementgesellschaften, sondern beziehen auch eine Vielzahl von 
Leistungserbringern und Versicherten mit ein. Das Seminar bietet 
Unterstützung beim Erkennen dieser Beziehungen und präsentiert 
verschiedene Möglichkeiten zu ihrer Ausgestaltung. Zudem wird erklärt 
welche Haftungsrisiken in den einzelnen Vertragsbeziehungen entstehen 
können. Unter der Berücksichtigung des AGB-Rechts und der verschiedenen 
Anforderungen von Sozial- und Zivilrecht werden Vorschläge zur 
Klauselgestaltung anhand von konkreten Klauselbeispielen vorgestellt. 
Schließlich werden die straf-, sozial- und berufsrechtlichen 
Korruptionsvorschriften beleuchtet, wobei hilfreiche Tipps zur 
korruptionspräventiven Gestaltung der vertraglichen Beziehungen bei 
Selektivverträgen gegeben.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter diesem Link: 
https://www.gesundheitsforen.net/portal/de/veranstaltungen/digitale_veranstaltungen/digital_wissen/selektivvertraege___2/startseite_selektivvertraege_1.xhtml

Seminar Korruption im Gesundheitswesen in Hamburg

Es besteht nochmal die Gelegenheit an dem Seminar Korruption im Gesundheitswesen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel teilzunehmen. Das Seminar findet am 24.11.2023 in Hamburg statt. Im Fokus stehen die wesentlichen Inhalte und die neuesten Entwicklungen der Antikorruptionsvorschriften. Besondere Aufmerksamkeit wird auf ihre Anwendung bei der Ausgestaltung von Verträgen und Kooperationen gelegt. Neben den §§ 299a, b, 300 StGB werden auch § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften behandelt. Das Seminar empfiehlt sich für Fachanwälte/innen für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Medizinrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen wollen.

Link bei Arber-Seminare zu: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-hamburg/8772

Seminar Korruption im Gesundheitswesen

Am 17.11.2023 gibt es in Leipzig erneut die Gelegenheit an dem Seminar zur Korruption im Gesundheitswesen teilzunehmen. In diesem Seminar beleuchtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel die Komplexitäten des Umgangs mit den Antikorruptionsvorschriften im Gesundheitswesen. Dabei stehen ihre wesentlichen Inhalte und die neuesten Entwicklungen im Fokus der Diskussion. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Anwendung dieser Vorschriften bei der Ausgestaltung von Verträgen und Kooperationen gelegt. Das Seminar ist praxisorientiert, es behandelt neben den §§ 299a, b, 300 StGB auch § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften. Es richtet sich an Fachanwälte/innen für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Medizinrecht bzw. Strafrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen.

Link bei Arber-Seminare zu: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-leipzig/8773

Korruption im Gesundheitswesen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 10.11.2023 in Stuttgart ein Seminar über Korruption im Gesundheitswesen. Das  Seminars beschäftigt sich mit den Antikorruptionsvorschriften, dem Umgang mit ihnen, ihren wesentlichen Inhalten und den aktuellen Entwicklungen. Dabei bildet ihre Verwendung in der Gestaltung von Verträgen und Kooperationen den Schwerpunkt. Im Seminar wird der Fokus auf die Praxis gelegt und nicht nur die §§ 299 a, b, 300 StGB, sondern auch § 128 SGB V und die berufsrechtlichen Vorschriften werden näher betrachtet. Das Seminar richtet sich an Fachanwälte/innen des Medizinrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Strafrechts. Aber auch an Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen wollen

Link zu Arber-Seminare: https://www.arber-seminare.de/seminar/korruption-im-gesundheitswesen-stuttgart/8774

Seminar Erwerb von Zahnarztpraxen & ausgewählte strafrechtliche Probleme

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel hält 
am 03.11.2023 ein Online-Seminar über den Erwerb von Zahnarztpraxen und 
ausgewählte strafrechtliche Probleme. Das Seminar richtet sich an 
Fachanwälte/innen des Medizinrechts, des Handels- und 
Gesellschaftsrechts und des Strafrechts. Aber auch an 
Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit gestaltungsrechtlichen 
Fragestellungen in den genannten Fachrichtungen befassen wollen. Im 
ersten Teil des Seminars werden Fragen zum Erwerb und zur Veräußerung 
von Zahnarztpraxen anschaulich erläutert, beispielsweise zum Umfang mit 
Gewährleistungsfällen oder auch zum Zwei-Schrank-Modell nach der DSGVO. 
Im zweiten Teil werden dann ausgewählte strafrechtliche Probleme der 
zahnärztlichen Berufsausübung und deren berufs- und 
vertragszahnarztrechtliche Folgen besprochen.

Link bei Arber-Seminare zu: 
https://www.arber-seminare.de/seminar/erwerb-von-zahnarztpraxen-ausgewaehlte-strafrechtliche-probleme-online/9144

Seminar: Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht

Am 09.11.2023 hält Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. 
Thomas Ruppel ein Online-Seminar zu den Schnittstellen des Medizinrechts 
und des Gesellschaftsrechts. Praxisnah und an den Klauseln von 
Beispielverträgen werden die unterschiedlichen medizinrechtlichen 
Anforderungen und Gestaltungsvarianten dargestellt. Den Schwerpunkt 
bildet die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in ihren medizinrechtlichen 
Ausformungen der Berufsausübungsgemeinschaft, Teil-BAG, 
Praxisgemeinschaft und das Medizinische Versorgungszentrum. Das Seminar 
richtet sich an Fachanwälte/innen für Medizinrecht sowie auch 
Rechtsanwälte/innen, die sich schwerpunktmäßig mit medizinrechtlichen 
Mandanten befassen oder Interesse am Medizinrecht haben. Zudem richtet 
es sich an Fachanwälte/innen für Gesellschaftsrecht, die ihr vorhandenes 
Wissen um die medizinrechtlichen Besonderheiten ergänzen wollen.

Link bei Arber-Seminare zu: 
https://www.arber-seminare.de/seminar/schnittstellen-medizinrecht-und-gesellschaftsrecht-heilbronn-und-online-online/8952

Wann sind Verträge verbindlich?

Viele Therapeut:innen glauben, dass sie einfach von einem getätigten Kauf oder Vertragsschluss zurücktreten können. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich, da Praxisinhaber:innen gesetzlich als Unternehmer:innen eingestuft werden und somit die Verbraucherschutzregeln für sie nicht gelten. So begehen Praxisinhaber:innen sogar einen strafbaren Betrug, wenn sie privat etwas bestellen und schließlich vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Das heißt aber nicht, dass es keinen Käuferschutz für Unternehmer:innen gibt. Bei mangelhaften Produkten, bei denen keine Neulieferung oder Reparatur möglich ist, besteht auch für Unternehmer:innen die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel erklärt im Ratgeber Recht von Optica welche Risiken bei Käufen auf Messen und Internetbestellungen gelten. Dabei beantwortet er auch die Frage wer in einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis der richtige Ansprechpartner ist. Schließlich gibt er hilfreiche Tipps.

Den Beitrag finden Sie im Juliheft von Zukunft Praxis und online im Ratgeber Recht von Optica unter diesem Link: https://www.optica.de/wissenswert/detail/wann-sind-vertraege-verbindlich

Akteneinsicht verweigern?

Grundsätzlich dürfen Patienten auch ohne jeden Grund Einsicht in ihre 
Akte verlangen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. 
Thomas Ruppel erklärt im Maiheft von „Zukunft Praxis“ kurz und 
verständlich unter welchen Umständen eine Verweigerung möglich ist. So 
sind erhebliche therapeutische Gründe erforderlich und diese liegen nur 
vor, wenn massive physische oder psychische Gefahren bestehen. Was 
solche Gefahren sein können und welche Alternative zu einer kompletten 
Verweigerung besteht können Sie im Beitrag nachlesen.

Den Beitrag finden Sie im Maiheft von Zukunft Praxis und online im 
Ratgeber Recht von Optica unter diesem Link: is.gd/akteneinsicht

Für den Fall der Fälle: Was Sie zu Kündigungen wissen sollten

Eine der belastendsten Aufgaben in der Praxis sind Kündigungen. Um die Entstehung von formalen Fehlern zu vermeiden gibt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Thomas Ruppel im „Ratgeber Recht“ von Optica hilfreiche Tipps. Kurz und verständlich erklärt er welche Form die Kündigung haben sollte und wie sie man besten zugestellt werden sollte – so sind beispielsweise Einschreiben wenig sinnvoll. Des Weiteren geht er darauf ein, wann welche Kündigungsfristen gelten: Die Länge der Frist kann sich aus einem Tarifvertrag, aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder auch direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Zuletzt geht er darauf ein aus welchen Gründen eine Kündigung möglich ist, so fallen viele Praxen nicht unter das Kündigungsschutzgesetz und können daher auch weitgehend grundlos kündigen.

Den Beitrag finden Sie Märzheft von Zukunft Praxis und online im Ratgeber Recht von Optica unter diesem Link: is.gd/kuendigungen