Rückblick: Meet-the-expert Delegation und Substitution

Am Vormittag des 05. Oktober (als noch niemand ahnen konnte, das die Rückfahrt aus Berlin unmöglich werden würde) hielt Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel eine meet-the-expert-Runde beim 16. Deutschen Kongress für Versorgungsvorschung vor Nachwuchswissenschaftlern zu rechtlichen Grenzen von Delegation und Substitution. Eine Stunde lang wurden vor allem berufsrechtlichen, vergütungsrechtlichen und strafrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für die Delegation ärztlicher Leistungen intensiv diskutiert. Die Substitution scheitert hingegen abseits sozialrechtlicher Modellvorhaben am Arztvorbehalt des Heilpraktikergesetzes.

Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel wird am 05. Oktober in Berlin auf dem Deutschen Kongress für Versorgungsforschung unter anderem einen Vortrag zum Thema „Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen“ halten. Zum gleichen Thema wird er mit Nachwuchswissenschaftlern bei einer meet-the-expert-Runde diskutieren.

Zahnärztliches Honorar trotz nichtiger Klausel – Rechtsanwalt Dr. Ruppel berät

Im Newsletter des Portales Arzt-Wirtschaft bespricht Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel ein Urteil des Bundesgerichtshofes, welches die Rechte von Zahnärzten stärkt: Obwohl die Vereinbarung über den Eigenanteil aufgrund einer fehlenden Unterschrift der Patientin nichtig war, konnte der Zahnarzt erfolgreich sein Honorar einklagen.

Rechtsanwälte Dr. Ruppel beraten Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten bei allen Fragen rund um die Abrechnung von Kassenpatienten und Selbstzahlern. Wir übernehmen auch den Forderungseinzug gegenüber Zahlungsverweigerern.

Ausbildungplatz zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

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Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln?

Nach dem auch hier im Blog besprochenen Ende der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel scheint Gesundheitsminister Gröhe sich auf die Seiten der Apotheken geschlagen zu haben. Medienberichten zu Folge plant er ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Sollte dieses Verbot wirklich kommen und den zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen standhalten, könnte sich der Erfolg von DocMorrs vor dem Europäischen Gerichtshof als Pyrrhussieg erweisen. Denn dann entfallen nicht nur die nun erkämpften Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Apotheken, sondern der Martk wäre für diese Gruppe komplett dicht. Schlimmer noch für die insbesondere holländischen Apotheken: Viele deutsche Verbraucher würden ihnen vielleicht sogar ganz den Rücken kehren, weil sie ihre verschreibungspflichtigen Arzneimittel dann ohnehin in der Apotheke vor Ort kaufen würden und die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamte womöglich gar nicht mehr gesondert im Internet bestellen.

Mit seinem Ansinnen dürfte Gröhe nicht nur die ausländischen Apotheker gegen sich aufgebracht haben, sondern auch die deutschen Krankenkassen, die als große Player im Markt auf deutliche Rabatte und damit Kostendämpfungen im Arzneimittelbereich hoffen. Kommt es tatsächlich zu deutlichen Einsparungen bei den Arzneimittelkosten, dürften sich einerseits Versicherte und Arbeitgeber über zumindest gebremste Anstiege bei den Sozialabgaben (von Senkungen der GKV-Beiträge wird auch hier im Blog nicht geträumt) freuen. Andererseits wären die dort gesparten Summen natürlich politische Verhandlungsmasse etwa für Ärzte und Krankenhäuser in den nächsten Verhandlungsrunden.

 

PKV-Beiträge sollen kräftig steigen

Wie derzeit immer wieder zu lesen ist, sollen die Beiträge für die Private Krankenversicherung im Jahr 2017 deutlich ansteigen. Zwei Drittel der PKV-Versicherten müssten mit Beitragserhöhungen rechnen – und zwar von kräftigen elf Prozent durchschnittlich. In der Spitze würden die Beiträge um bis zu 16 Prozent steigen. Grund sollen insbesondere die schwachen Zinsen sein, die die Versicherer an den Kapitalmärkten u.a. für die Altersrückstellungen der Versicherten erzielen.

In der umlagefinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung scheinen Beiträge und Zusatzbeiträge erst einmal stabil zu blieben. Abwarten, was nach der Wahl im Herbst 2017 kommt…

Abseits der notorischen Ausgabensteigerungen, etwa für Arzneimittel, partizipieren PKV-Versicherte also besonders an den Zuständen an den internationalen Kapitalmärkten und den Risiken, die sich aus der Alters- und Krankheitsstruktur ihrers jeweiligen Tarifes ergeben, während GKV-Versicherte an den Einkommensentwicklungen und dem Arbeitsmarkt „partizipieren“ dürfen.

Wenig seriöse Werbung

Nachdem ich mich hier mehrfach sehr positiv über meine Erfahrungen in meiner neuen Gesetzlichen Krankenkasse geäußert habe, bin ich doch negativ überrascht, dass diese mir in Zusammenarbeit mit einer privaten Krankenversicherung eine Zahnzusatzversicherung und Manches mehr aufschwatzen will.

Ohne, dass das „Kleingedruckte“ mitgesendet worden wäre, erscheint das Gesamtpaket wenig vorteilhaft.
In klassischer Werbemanier wird auf die mangelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz und Sehhilfen abgestellt (die gar nicht bestritten werden kann), und dann ein Vertrag angeboten, der eine jährliche Erstattung von bis zu 300 € für Zahnersatz vorsieht. Abgesehen davon, dass eine vernünftige Zahnzusatzversicherung schon ein wenig mehr enthalten sollte, kann man für maximal 300 € im Jahr die Versicherungslücken im Bereich des Zahnersatzes natürlich nicht einmal annähernd schließen.

Da hilft es auch nur wenig, dass die angebotene Versicherung für einen Mitfünfziger nur etwa 120 € im Jahr kostet.

Dass zugleich bis zu 120 € innerhalb von zwei Jahren für Brillen oder Kontaktlinsen erstattet werden, heißt letztlich nichts anderes, als dass Menschen, die keine Sehhilfen brauchen, sich völlig sinnfrei gegen Risiken versichern, die sie gar nicht betreffen.

Meiner Meinung nach irreführend ist schließlich die Werbung, wonach es ein „starker Vorteil“ wäre, dass man mit der Zusatzversicherung „generell 100 % der tariflichen Leistungen erstattet bis zum jeweiligen Höchstbetrag“ bekommt. Ich sehe nicht, was für einen Vorteil darin liegen soll, dass eine Versicherung, im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes auch tatsächlich leistet. Kann es sein, dass hier der Eindruck erweckt werden soll, es würden alle (!) Kosten erstattet werden?

Für schlichtweg unseriös halte ich schließlich das beigefügte und zu unterschreibende Anmeldeformular, auf dem Kleingedruckte steht, dass man sich die genauen Tarifunterlagen selbst besorgt habe. Sie hätten in die Werbung hineingehört.

23 Minuten…

Vor ein paar Tagen saß ich in einer Fortbildung, in der wir unter anderem folgenden Übungsfall besprochen haben:

Patient P kommt mit Herzinfrakt in ein Krankenhaus. Er verstirbt dort nach 23 Minuten.

Frage: Kann das Krankenhaus eine eintägige stationäre Behandlung abrechnen, obwohl nach 23 Minuten nichts mehr zu tun ist?

Es spricht wohl etwas gegen uns Juristen, dass wir diese Frage überhaupt nicht kurios fanden, sondern ganz ernsthaft an der Beantwortung gearbeitet haben.

Übrigens: Das Krankenhaus kann die Behandlung als eintägig stationär abrechnen, weil und soweit aus einer Perspektive des Krankenhausarztes einer stationäre Behandlung notwendig war. Egal, ob der Patient zwischendurch wegläuft oder tot liegen bleibt.

Eigentlich…

…darf die Aufklärung der Patienten vor ärztlichen Behandlungen über die Diagnose, die geplante Behandlung, mögliche Risiken, Alternativen und auch über wirtschaftliche Fragen nur von ärztlichem Personal erfolgen. Zudem muss sie persönlich oder ausnahmsweise telefonisch vorgenommen werden und dazu – aber nicht ausschließlich – schriftlich. Ein nicht ordnungsgemäß aufgeklärter Patient kann nicht wirksam in seine Behandlung, die eine Körperverletzung darstellt, einwilligen. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht wohl angesichts der Arbeitsbelastung deutlich anders aus.

Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht zur Bundestagswahl – Teil II: SPD

Das – übrigens sehr bunte – Wahlprogramm der SPD ist nicht minder selbstbewusst als das der Unisonsparteien, bezeichnet es sich doch als „Regierungsprogramm“.

Inhaltlich unterscheidet sich in gesundheitspolitischer Hinsicht in einer wesentlichen Kernforderung von dem der CDU/CSU: Die SPD fordert die Einführung einer sog. „Bürgerversicherung“ (S. 73), d.h. einer Versicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. Bisher in der PKV Versicherte sollen eine Wechselmöglichkeit erhalten, alle Neuversicherten in die GKV kommen müssen (S. 73). In den Rot-Grünen-Jahren unter Kanzler Schröder wurde dies nicht umgesetzt.

Abschaffen will die SPD die unter der derzeitigen Regierung eingeführten Reduzierungen der Arbeitgeberanteile für die GKV, hier sollen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber wieder gleich hohe Beiträge zahlen müssen (S. 73).

Die für die Leistungserbringer, d.h. insbesondere die Ärzte, wohl bedeutenste Forderung der SPD ist die Angleichung der Vergütung in GKV und PKV einerseits und im ambulanten wie im stationären Bereich andereseits (S. 73). Ersteres dürfte wahrscheinlich zu massiven Einnahmeverlusten bei den Leistungserbringern bei gleichzeitiger Entlastung der PKV-Patienten führen (die die SPD eigentlich belasten will), ist es doch kaum denkbar, dass die Partei das GKV-Vergütungsniveau auf das der PKV anheben will. In diesem Fall wären entweder enorme Beitragssatzsteigerungen oder Leistungsausgrenzungen die Folge. Die IGel-Leistungen sollen zurückgedrängt werden (S. 76).

Für die ambulante Versorgung im ländlichen Raum (S. 74f) bleibt die SPD ähnlich vage wie CDU/CSU, auch hier wird von der Stärkung der Leistungserbringer, von der Zusammenarbeit der Haus- und Fachärzte unter Lotsenfunktion ersterer usw. gesprochen (S. 75).

Im Bereich der Arnzeimittel sollen „Scheininnovationen“ zurückgedrängt werden (S. 76), ohne das deutlich wird, wie dies geschehen soll. Die Marktüberwachung für Medizinprodukte soll ebenso verbessert werden wie die Patientenrechte  und die Korruptionsbekämpfung (S. 76).  Wie all dies umgesetzt werden soll, verrät das Wahlprogramm nicht.

Einen größeren Raum nimmt bei der SPD die Versorgung chronisch Kranker (S. 76) und Pflegebedürftiger (S. 77f) ein.