Belegexemplar

Für meinen in der Ausgabe vom 01. Oktober in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht veröffentlichten Aufsatz zu den „Anwendungsprobleme[n] der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen” kamen nun die Belegexemplare an. Es ist zwar ein wenig kindisch, aber doch ein schönes Gefühl, die gedruckte Version von einigen Wochen Arbeit in den Händen halten zu können. Das Autorenhonorar landete schon vor einigen Wochen auf meinem Konto, wobei die Freude hierüber durch die Betriebskostenabrechnung der Stadtwerke – eine üppige Nachforderung – etwas getrübt wurde.

Wie beim Beck-Verlag zu erfahren war, wird der IFG-Standardkommentar von Schoch im nächsten Jahr in zweiter Auflage erscheinen. Ich bin gespannt.

„Anwendungsprobleme der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“

Mit den „Anwendungsprobleme[n] der Informationsfreiheitsgesetze im Gesundheitswesen“ beschäftigt sich ein gerade von mir in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2012, 734) veröffentlicher Aufsatz, der nun bei Beck-Online, im Beck-Shop, diversen Unibibliotheken und natürlich über den Buchhandel verfügbar ist.

Die Informationsfreiheitsgesetze gewähren Jedermann ohne Begründung einen Anspruch zu bei Behörden, teilweise auch öffentlichen Unternehmen, vorhandenen Informationen.

Die institutionellen Strukturen erweisen sich jedoch gerade im Gesundheitswesen als äußerst heterogen, von den klassischen Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, über öffentliche Unternehmen (auch in Privatrechtsform wie diverser Servicegesellschaften), bis hin zu in- und ausländischen Stiftungen (etwa Eurotransplant) finden sich eine Vielzahl möglicher Organisationsformen.

Dies hat zur Folge, dass selbst im Bund und in den Ländern, die bereits Informationsfreiheitsgesetze geschaffen haben, Auskunftsansprüche etwa gegen die Stiftung Eurotransplant als für Organenpfänger lebensentscheidende Institution, aber auch gegen Ärztekammern oder Kassenärztliche Vereinigungen nur sehr schwer begründbar sind (was ich in meinem Aufsatze versuche) bzw. scheitern. Hier kumulieren sich leider die negativen Seiten der ungeheurer vielfältigen, nicht unbedingt auf Transparenz und Verantwortung ausgelegten Strukturen im Gesundheitswesen mit den Defiziten der Informationsfreiheitsgesetze.

Nicht vergessen werden soll an dieser Stelle aber auch, dass zumindest für den Bundesbereich und in den elf Ländern, die eigene Informationsfreiheitsgesetze eingeführt haben, in Teilen Transparenz erreichbar ist, wie sie vor einigen Jahren noch undenkbar schien.