3. April, 17 Uhr: Webinar Arbeitsrecht für Therapeuten: Einstellung, Arbeitsvertrag und Kündigung

Wenn Sie als Therapeut eine Praxis mit angestellten oder freien Mitarbeitern haben, gibt es viele rechtliche Details, die Sie wissen müssen, damit Sie nicht wertvolle Mitarbeiter verlieren oder gar vor dem Arbeitsgericht landen.

Wie Sie als Arbeitgeber rechtsicher handeln, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel anschaulich und leicht verständlich im nächsten RatgeberRecht Webinar am 3. April 2019, 17:00 Uhr. Das Webinar richtet sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Im Anschluss an das Webinar beantwortet Dr. Dr. Thomas Ruppel die Fragen der Teilnehmer im Live-Chat.

Im Webinar erfahren Sie:

  • Was bei der Gestaltung einer Stellenanzeige wichtig ist
  • Welche Fragen Sie beim Vorstellungsgespräch stellen dürfen und welche nicht
  • Was bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags zu beachten ist
  • Wie Sie ein Arbeitsverhältnis beenden
  • Was Sie zum Kündigungsschutzgesetz wissen müssen
  • Welche Risiken bei scheinselbstständigen freiberuflichen Mitarbeiten bestehen

Webinar mit Live-Chat, Mittwoch, 3. April 2019, 17:00 Uhr
Als Arbeitgeber rechtssicher handeln – Teil 1: Einstellung, Arbeitsvertrag, Kündigung
Informationen und Anmeldung

Im einem zweiten Webinar zum Thema Arbeitsrecht, das am 8. Mai 2019 stattfindet, befasst sich Dr. Dr. Ruppel mit den Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in bestehenden Arbeitsverhältnissen. Informationen und Anmeldung zum Webinar 2

Die Webinare findet im Rahmen des Infoservice RatgeberRecht statt – einer Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel und dem Optica Abrechnungszentrum.

Alle Optica-Webinare finden Sie unter: www.optica.de/webinare

GCP-Fortbildung für Ärzte und medizinisches Fachpersonal

Am 27. April 2019 gibt Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel einen GCP-Refresherkurs an der Universität Greifswald. Dieser Fortbildungskurs richtet sich an Ärzte und medizinische Fachkräfte, die Patienten für klinische Studien rekrutieren und ihr Wissen zur GCP auf auffrischen wollen. Die Gute Klinische Praxis (GCP, Good Clinical Practice), die als internationaler ethischer und wissenschaftlicher Standard für die Planung, Durchführung, Dokumentation und Berichterstattung von klinischen Prüfungen am Menschen gilt, stellt hohe Anforderungen an Ärzte und das beteiligte medizinische Fachpersonal.

Dr. Dr. Ruppel befasst sich in diesem Kurs insbesondere mit den ethischen, juristischen und datenschutzrechtlichen Aspekten, wenn behinderte, nicht ansprechbare oder minderjährige Patienten an einer klinischen Studie teilnehmen sollen. Sie lernen, was Sie bei der Aufklärung dieser Patienten und beim Einholen der freiwilligen Einwilligungserklärung beachten müssen.

Diese Kurs vermittelt fundiertes und praxisorientiertes Wissen zur GCP, das Sie unterstützt, die GCP-Richtlinien bei dieser besonderen Patientengruppe richtig anzuwenden. Die Einhaltung der GCP-Richtlinie ist die Voraussetzung, dass klinische Studien in der Öffentlichkeit akzeptiert werden sowie Rechte, Sicherheit und Wohlergehen der Studienteilnehmer gewahrt bleiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Universität Greifswald.

Danke schön!

Während unser Weihnachtsfeier 2017 klingelte plötzlich der Paketbote und brachte und ein wirklich riesiges Paket voller italienischer Köstlichkeiten – Weine, Schokolade, Balamico, Nudeln usw. – eine tolle Bescherung.

Die gleiche Mandantin ließ es sich auch 2018 nicht nehmen, uns wieder so reichlich zu Beschenken – während unserer Weihnachtsfeier gab es wieder für jeden Mitarbeiter eine große Zahl kleiner Pakete.

Vielen Dank, wir haben uns sehr gefreut!

Kostenlose TheraPro-Tickets für Therapeuten über die Optica-Webseite

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen können über die Optica-Webseite kostenlose Tickets für die TheraPro erhalten. Wenn Sie sich für den Optica-Newsletter registrieren,  erhalten Sie von Optica automatisch eine Einladung zur TheraPro mit Gutschein-Code für kostenlose Eintrittskarten. Wer sich als bis 31.12.2018 für den Newsletter registriert, sichert sich zusätzlich die Chance auf einen Bildungsgutschein über 250 Euro: www.optica.de/wissen-gewinnen

Tagung auf der Ostsee

Die Klausurtagung der Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei wird in 2019 einen besonderen Rahmen haben: Sie wird auf dem Fährschiff MS Nils Holgersson stattfinden.

Während der Fahrt von Travemünde nach Trelleborg in Südschweden wird intensiv gearbeitet, unterbrochen von Pausen an Deck und Mahlzeiten mit Blick auf die Ostsee. Auf der Rückfahrt wird man die Tagung sicherlich an der Schiffsbar ausklingen lassen…

Ankündigung: Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel auf der TheraPro in Stuttgart

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel nimmt auf Einladung des Optica Abrechnungszentrums Dr. Güldener an der Fachmesse „TheraPro“ in Stuttgart teil, die vom 25.-27. Januar 2019 stattfindet.

Dort hält er einen kostenfreien Vortrag zum Thema: “ Abmahnfalle Praxis-Webseite – Wie Sie Ihre Homepage über die DSGVO hinaus rechtssicher gestalten“ und steht im Anschluss auch für Fragen zur Verfügung.

Der Vortrag findet statt am 25.01.2019, von 14:30 bis 15:00 Uhr Seminar-/Workshopraum 2, Halle 4.

 

Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht – Seminar von Dr. Dr. Thomas Ruppel

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thoams Ruppel hält am 10. Oktober in Köln bei den ARBER-Seminaren ein Fortbildungsseminar für Fachanwälte an den Schnittstellen von Medizin- und Gesellschaftsrecht, insbesonere zu Praxiübernahmen, Gemeinschaftspraxen, Job-Sharing und Praxisnetzen.

Interview mit Dr. Dr. Thomas Ruppel

„Rechtsfragen mit Internetrecherchen lösen – das kann ganz schön ins Auge gehen“ betont Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel im Ratgeber-Recht-Interview. Dr. Dr. Ruppel erläutert,  zu welchen Themen Therapeuten häufig Unterstützung benötigen und warum rechtliche Fragen oft unterschätzt werden – und wie der RatgeberRecht- Infoservice für Therapeuten auf der Optica-Webseite zustande kam.

Hier lesen Sie das vollständige Interview mit Rechtanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel.

Der RatgeberRecht ist eine Kooperation mit dem Optica Abrechnungszentrum Dr. Güldener. Die Beiträge richten sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen. Auf der Optica-Webseite finden Sie im Menü „Wissenswert weitere Beiträge von Dr. Dr. Thomas Ruppel.

 

Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat sein Werk „Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung“ bei Nomos veröffentlicht. In dieser Untersuchung bewegt er sich weg von der häufig diskutierten „angemessenen“ vertragsärztlichen Vergütung und leitet aus den Grundrechten der Berufsfreiheit, des Allgemeinen Gleichheitssatzes und – als Novum – der Eigentumsfreiheit, einen grundrechtlichen Anspruch der Kassenärzte auf die kostendeckende Vergütung jeder einzelnen kassenärztlichen Leistung ab.

Die Begründung eines solchen Anspruches geht einher mit einr Kritik an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die der vertragsärztlichen Vergütung zugrunde liegende Mischkalkulation auch eine nicht einmal kostendeckende Vergütung einzelner Leistungen erlaube.