Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht – Seminar von Dr. Dr. Thomas Ruppel

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thoams Ruppel hält am 10. Oktober in Köln bei den ARBER-Seminaren ein Fortbildungsseminar für Fachanwälte an den Schnittstellen von Medizin- und Gesellschaftsrecht, insbesonere zu Praxiübernahmen, Gemeinschaftspraxen, Job-Sharing und Praxisnetzen.

Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat sein Werk „Der Anspruch der Vertragsärzte auf kostendeckende Einzelleistungsvergütung“ bei Nomos veröffentlicht. In dieser Untersuchung bewegt er sich weg von der häufig diskutierten „angemessenen“ vertragsärztlichen Vergütung und leitet aus den Grundrechten der Berufsfreiheit, des Allgemeinen Gleichheitssatzes und – als Novum – der Eigentumsfreiheit, einen grundrechtlichen Anspruch der Kassenärzte auf die kostendeckende Vergütung jeder einzelnen kassenärztlichen Leistung ab.

Die Begründung eines solchen Anspruches geht einher mit einr Kritik an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die der vertragsärztlichen Vergütung zugrunde liegende Mischkalkulation auch eine nicht einmal kostendeckende Vergütung einzelner Leistungen erlaube.

Dr. Dr. Ruppel bei Arber-Seminaren zu gesellschaftsrechtlicher Gestaltung im Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel ist Referent beim Anbieter „Arber-Seminare“ für den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht und die Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung, „Arber“ lud am Wochenende seine Referenten nach Bad Rappenau in Baden-Württemberg ein, um mit ihnen die Weiterentwicklung des Fortbildungsprogrammes zu besprechen. Dies bot eine VIelzahl von Gelegenheiten zum Austausch mit Kollegen aus allen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Medizinrecht.

Ärztezeitung zu Vortrag von Dr. Dr. Ruppel bei Bundesverband Managed Care

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat einem Kongress des Bundesverbandes Managed Care – Regional Nordrhein-Westfalen – einen Vortrag zur Delegation und Substiution ärztlicher Leistungen, zu deren rechtlichen Risiken und Chancen gehalten, über den die Ärztezeitung online berichtet.

Schnittstellen Medizinrecht und Gesellschaftsrecht (§ 15 FAO)

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel wird Seminare nach § 15 Fachanwaltsordnung zu den Schnittstellen von Medizinrecht und Gesellschaftsrecht halten. Die Seminartermine sind

  • Köln – 10.10.2018
  • Hannover – 02.11.2018
  • München – 23.11.2018

Weitere Informationen und Buchungsmöglichkeiten gibt es bei  ARBER Seminaren.

Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Impfstoffverordnung und Orientierung an Vorjahreszahlen

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel besrpricht im aktuellen, am 19. Dezember 2017 veröffentlichten Juris-Praxisreport Medizinrecht (Ruppel, jurisPR-MedizinR 12/2017)  ein Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein, welches entscheiden musste, ob hinsichtlich der Bestellung von Impfstoffen durch Vertragsärzte eine Wirtschaftlichkeitsprüfung zulässig ist und an welchen Maßstäben sich Vertragsärzte bei diesen Bestellungen orientieren müssen.

Revisionsbegründung im Vertragsarztrecht

Nun kann Weihnachten (fast) kommen: Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Dr. Ruppel haben heute eine umfangreiche Revisionsbegründung an das Bundessozialgericht nach Kassel geschickt. In einem aufwändigen Verfahren greifen die Rechtsanwälte ein Urteil des Landessozialgericht in einer vertragsärztlichen Angelegenheit an. Als die vielen Seiten Revisionsbegründung nach über zwei Monaten intensiver Arbeit durch das Faxgerät gegangen und die Originale im Postkasten lagen, war ein guter Teil der Arbeit geschafft. Nun heißt es, auf die Revisionsbegründung der Gegenseite, die gleichfalls Rechtsmittel eingelegt hat,  zu warten. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung wird Ende 2018/Anfang 2019 erwartet.

Zukunft Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)

Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel hat gemeinsam mit Experten aus Krankenhausführung, privatärztlicher Abrechnung, IT-Conulting, Wissenschaft, Arztnetzen und Versorgungsforschung zwei Tage lang auf Kloster Eberbach die Zukunft der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Weiterentwicklung Medizinischer Versorgungszenztren (MVZ) beraten und diskutiert.

Dabei ging es unter anderem um die sich wandelnden Erwartungen von Patienten, Änderungen in der Arbeitswelt von Ärzten und Pflegeberufen, die Finanzierung von Leistungserbringern, PKV und GKV, und die Schnittmengen von ambulanter und stationärer Versorgung.

Rückblick: Vortrag zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Nachdem meet-the-expert zum gleichen Thema beim Deutschen Kongress für Versorgungsforschung hat Rechtsanwalt Dr. Ruppel auch einen Vortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen gehalten.

Dabei ging er insbesondere darauf ein, dass die Substitution mit Ausnahme von im SGB V verankerten Modellprojekten aufgrund der Regelungen des Heilpraktikergesetzes derzeit nicht möglich sei. Außerdem fehle es an Vergütungsstrukturen.

Die Delegation ärztlicher Leistungen fände, so Dr. Ruppel, hingegen bis auf wenige Ausnahmen keine Grenzen in einem Arztvorbehalt. Berufsrechtlich sei die Delegation weitgehend unproblematisch.
Das Haftungsrecht und das Strafrecht würden sich weitgehend neutral zur Delegation ärztlicher Leistungen verhalten, entscheidend sei hier vielmehr die Einhaltung des Facharztstandards (bzw. vergleichbarer Standards). Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung nicht an die Weiterbildung zum Facharzt geknüpft ist, sondern sichergestellt werden muss vielmehr, dass die Leistung so erbracht wird, wie ein Facharzt sie erbracht haben würde.
Als Flaschenhals erweist sich aber auch hier, so Dr. Ruppel, das Vergütungsrecht. Die Vergütungsstrukturen müssen die Delegation ärztlicher Leistungen auch zulassen.