Ärztezeitung zu Vortrag von Dr. Dr. Ruppel bei Bundesverband Managed Care

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat einem Kongress des Bundesverbandes Managed Care – Regional Nordrhein-Westfalen – einen Vortrag zur Delegation und Substiution ärztlicher Leistungen, zu deren rechtlichen Risiken und Chancen gehalten, über den die Ärztezeitung online berichtet.

Rückblick: Vortrag zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen

Nachdem meet-the-expert zum gleichen Thema beim Deutschen Kongress für Versorgungsforschung hat Rechtsanwalt Dr. Ruppel auch einen Vortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen gehalten.

Dabei ging er insbesondere darauf ein, dass die Substitution mit Ausnahme von im SGB V verankerten Modellprojekten aufgrund der Regelungen des Heilpraktikergesetzes derzeit nicht möglich sei. Außerdem fehle es an Vergütungsstrukturen.

Die Delegation ärztlicher Leistungen fände, so Dr. Ruppel, hingegen bis auf wenige Ausnahmen keine Grenzen in einem Arztvorbehalt. Berufsrechtlich sei die Delegation weitgehend unproblematisch.
Das Haftungsrecht und das Strafrecht würden sich weitgehend neutral zur Delegation ärztlicher Leistungen verhalten, entscheidend sei hier vielmehr die Einhaltung des Facharztstandards (bzw. vergleichbarer Standards). Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung nicht an die Weiterbildung zum Facharzt geknüpft ist, sondern sichergestellt werden muss vielmehr, dass die Leistung so erbracht wird, wie ein Facharzt sie erbracht haben würde.
Als Flaschenhals erweist sich aber auch hier, so Dr. Ruppel, das Vergütungsrecht. Die Vergütungsstrukturen müssen die Delegation ärztlicher Leistungen auch zulassen.

Rückblick: Pro & Contra Substitution ärztlicher Leistungen

In seinem Statement im Forum Pro & Contra der Substitution ärztlicher Leistungen auf dem 16. Deutschen Kongress für Versorgungsforschung hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel aus Lübeck deutlich gemacht, dass der Substitution ärztlicher Leistungen nach geltendem Recht erhebliche rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Dies sind zum einen das Heilpraktikergesetz, welches die selbstständige Heilbehandlung Ärzten und Heilpraktikern vorbehält, zum anderen vor allem die fehlenden Vergütungsregelungen für fachlich selbstständig arbeitende nichtärztliche Leistungserbringer, sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der PKV. Rechtsanwalt Dr. Ruppel machte aber deutlich, dass es keine rechtlichen Bedenken gäbe, diese Regelungen aufzuheben oder anzupassen.

Die Rechtswissenschaft könne ohne Weiteres die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Substitution ärztlicher Leistungen schaffen.

Inbesondere im Straf- und im Haftungsrecht ist das Recht nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ruppel bereits gut vorbereitet und kann die Substitution ärztlicher Leistungen ohne größere Anpassungen aufnehmen und umsetzen.

Die Debatte um die Substitution ärztlicher Leistungen sei damit eine primär medizinische und versorgungswissenschaftliche Frage, keine rechtswissenschaftliche. Das Recht bietet den passenden Rahmen, inhaltlich dürfte sich nicht hinter vermeintlich rechtlichen Hürden versteckt werden. So sei der häufig genannte Anstellungszwang, der vermeintlich notwendig sei, um haftungsrechtliche Beziehungen sicherzustellen und daher einer Substitution ärztlicher Leistungen im Wege stehen würde, gar keine rechtliche Notwendigkeit. Haftungsbeziehungen und Haftungsverantwortung können bereits jetzt auch außerhalb von Anstellungsverhältnissen geklärt und eindeutig definiert werden.

Mit Rechtsanwalt Dr. Ruppel diskutierten unter anderem der Vizepräsident der Bundesärztekammer Dr. Kaplan, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Gassen, der Vorstandsvorsitzende der BARMER Prof. Dr. Straub, die Versorgungsforscherin PD. Dr. van den Berg und weitere Ärzte und Versorgungsforscher.

Patientenfahrdienste in der ambulanten Versorgung – innovative Versorgungsmodelle und zurückhaltende Rechtsprechung

Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und sein Dortmunder Kollege Müssig haben einen für viele Ärzte und ihre Berater relevanten Aufsatz zu „Patientenfahrdiensten in der ambulanten Versorgung – innovative Versorgungsmodelle und zurückhaltende Rechtsprechung“ in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Gesundheit und Pflege“ veröffentlich. In diesem wird untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Ärzte, Praxen und MVZ Patientenfahrdienste anbieten dürfen.

Gerade in ländlichen Regionen sind mittlerweile viele Modelle etabliert, dass der Arzt nicht-ärztliche Fachkräfte (AGnES, VERAH, EVA, Moni usw.) zu Hausbesuchen ausschickt, und selbst in der Praxis bleibt. Dies spart wertvolle Ressourcen, muss die Praxis doch in dieser Zeit nicht geschlossen werden. Mit den medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Delegation von Hausbesuchen beschäftigt sich Dr. Thomas Ruppel unter anderem in seinem Werk „AGnES in der Regelversorgung“ , welches gerade von seinem Kollegen Dr. Makoski rezensiert wurde.

In ihrem Aufsatz zu Patientenfahrdienten nehmen Dr. Ruppel und Müssig nun genau eine gegenteilige Möglichkeit in den Blick: Nicht die Arzthelferin fährt zum Patienten, sondern der Patient wird in die Praxis gefahren.

Gründe für diese Modelle gibt es viele, seien es der teils – gerade außerhalb der Schulzeiten – sehr schlechte öffentliche Nahverkehr, seien es medizinische Aspekte (etwa nach ambulanten Operationen) oder Gründe der „Kundenbindung“.

All diese Gründe werden von Dr. Ruppel und Müssig auf ihre rechtliche Zulässigkeit untersucht.

Beide Autoren beschäftigten sich zudem mit den verschiedenen Möglichkeiten, einen Patientenfahrdienst auch umzusetzen: Von der Beauftragung lokaler Bus- und Taxiunternehmer über angestellte Fahrer bei Praxen und Praxisverbünden bis hin zur Einbindung solcher Fahrten in den regulären Nahverkehr gibt es viele Modelle, die auf unterschiedliche rechtliche Hürden in Berufsrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz oder Personenbeförderungsrecht stoßen.

Beide Autoren beraten Ärzte bundesweit zu diesem Thema.

Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel telefonisch unter 0451 / 29 366 500.

Rezension zu Ruppel, „AGnES in der Regelversorgung“

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Gesundheit und Pflege“ (Heft 6/2016) hat Rechtsanwalt Dr. Kyrill Makoski aus Düsseldorf eine Rezension zum Werk von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel, „AGnES in der Regelversorgung“ veröffentlicht.

Dr. Makoski bespricht die Untersuchung von Dr. Ruppel, ob der Gesetzgeber bei der Schaffung der neuen Regeln zur Delegation von Hausbesuchen auf nicht-ärztliche Fachkräfte ein bestimmtes Delegationsmodell – hier „AGnES“ der Uniklinik Greifswald gemeint hatte, oder ob für den Gesetzgeber auch Delegationsmodelle mit geringeren Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte und den Umfang der delegierbaren Leistungen in Betracht kamen.

Im zweiten Teil seiner von Dr. Makoski besprochenen Monographie hat Dr. Ruppel untersucht, ob die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen die von ihm herausgearbeiteten Anforderungen des Gesetzgebers eingehalten hat. Dabei entdeckte er eine große Anzahl von Verstößen gegen den gesetzgeberischen Willen, die für die eingesetzten Fachkräfte und die sie entsendenden Ärzte haftungsrechtlich problematisch sind können und nach Ansicht von Ärzten die Patientensicherheit gefährden können.

Delegation von Hausbesuchen – neues Buch von Rechtsanwalt Dr. Ruppel erschienen

Rechtsanwalt Dr. Ruppel hat sich zusammen mit Wissenschaftlern der Universitätsmedizin Greifswald mit der Delegation von Hausbesuchen insbesondere in unterversorgten Gebieten beschäftigt. Die wichtigsten Ergebnisse seiner Untersuchung, die die Frage aufgreifen, ob KBV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen an ein bestimmtes Delegationsmodell – AGnES – gebunden waren oder auch andere Delegationsmodelle von Bundestag und Bundesrat zugelassen wurden, liegen nunmehr in Buchform vor:

AGnES in der Regelversorgung
Mangelhafte Umsetzung des § 87 Abs. 2b S. 5 SGB V in Bundesmantelvertrag und EBM

ist im Buchhandel und beim Erich-Schmidt-Verlag Berlin erhältlich.

Der Verlag hierzu in seiner Ankündigung:

„Hausärztemangel trifft auf innovative Versorgungsformen: Angestoßen durch das AGnES-Projekt der Universitätsmedizin Greifswald wurde das SGB V so novelliert, dass die Delegation von ärztlichen Tätigkeiten an nichtärztliche Mitarbeiter auch bei Abwesenheit des Arztes erlaubt wurde.

AGnES-Nachfolgeprojekte – fehlende Rechtssicherheit

Wo es bei der Umsetzung des gesetzgeberischen Willens durch die Selbstverwaltung jedoch noch hapert und dringend Nachbesserungsbedarf besteht, untersucht Dr. Thomas Ruppel jetzt erstmals systematisch – und kommt zum gleichermaßen alarmierenden wie auffordernden Ergebnis, dass die Regelungen im Bundesmantelvertrag überwiegend als rechtswidrig einzustufen sind.

Eine interdisziplinäre Perspektive

Wer als Jurist oder Mediziner, als Verwaltungspraktiker oder betrauter Experte Verantwortung trägt, findet hier eine Fülle praktischer Erkenntnisse und Einschätzungen, um den Herausforderungen des Hausärztemangels effizienter, sicherer und
versorgungswirksam zu begegnen.“