Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für Private

Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2016 ist klar: Patientenverfügungen zum Ankreuzen gehen nicht nur oftmals an den Bedürfnissen von Patient und Angehörigen vorbei, sondern sind in vielen Fällen auch rechtlich unwirksam. Dr. jur. Dr. rer. med. Thomas Ruppel prüft gemeinsam mit Ihnen und – auf Wunsch – auch Ihren Angehörigen Ihre Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten und entwickelt auch neue mit Ihnen.

Patientenverfügungen beinhalten medizinische Handlungsanweisungen für den Fall, dass der Patient seine Wünsche nicht mehr äußern kann. Vorsorgevollmachten sind notwendig, um alle nicht-medizinischen Aspekte in einem solchen Fall zu regeln, etwa Wohnung, Besuche, Post, Finanzen.

Alter und Krankheit lassen sich nicht in wenn-dann-Schemen „Wenn ich krank bin, soll dieses…geschehen“ pressen. Jede Erkrankung ist anders, hat andere Phasen, führt zu anderen Sorgen und Wünschen. Deshalb erarbeiten wir mit Ihnen Ihre Wünsche, Werte, Sorgen und Ängste und erstellen auf dieser Basis Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die den rechtlichen Anforderungen gerecht werden

Aufgrund unserer medizinrechtlichen Erfahrung wissen wir, worauf Ärzte bei Patientenverfügungen achten und mit welchen Formulierungen Krankenhäuser etwas anfangen können. Wir helfen Ihnen, Formulierungen zu vermeiden, die dazu führen, dass Ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden.

Das Aufsuchen eines Notars ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Außerdem besitzen nicht alle Notare umfangreiche medizinrechtliche Kompetenz.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten für Unternehmer und Selbstständige. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer Kompetenz im Medizinrecht und im Unternehmensrecht.

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