Vertragsgestaltung

Unser Wissen um die medizinrechtlichen Besonderheiten und die Praxis des ärztlichen Berufes lassen wir in die Gestaltung von Verträgen einfließen. Wir beraten Sie zum Beispiel bei

Bei Praxismietverträgen haben wir stets auch die die berufsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und kassenarztrechtlichen Vorgaben im Blick. Dies betrifft etwa die Kooperation mit Erbringern von Hilfsmitteln, besondere bauliche Voraussetzungen wie etwa für Röntgen oder Abwässer oder notwendige räumliche Trennungen (z.B. aus Gründen des Datenschutzes oder  Wettbewerbsrechts). Gerade bei älteren Verträgen fällt häufig auf, dass der Mietvertrag nicht die aktuelle Praxissituation widerspiegelt, etwa wenn der Praxisgründer noch allein Mieter ist, die Praxis aber mittlerweile zu einer Berufsausübungsgemeinschaft angewachsen ist.

Ihre Ansprechpartner für die Gestaltung von Verträgen ist Dr. Dr. Thomas Ruppel (Praxiskauf, Kooperationen, Vertragsgestaltung).