Erinnerung: Notfallvorsorge für Unternehmer – Vortrag am 24. April bei der IHK Lübeck

Am 24. April ab 17.30 Uhr hält Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel in der IHK Lübeck, Fackenburger Allle 2, einen Vortrag zur Notfallvorsorge für Unternehmer, unter anderem mit folgenden Themen:

  • Wie können sich Unternehmer auf Notfälle vorbereiten?
  • Welche rechtlichen Änderungsbedarfe gibt es? Sollte die Rechtsform gewechselt werden?
  • Welche praktischen Fragen (Kontozugriffe, Vollmachten) müssen gelöst werden?

Der Eintritt ist frei, die IHK bittet um eine kurze Anmeldung. Zeit für Rückfragen und Diskussion ist natürlich eingeplant.

Dr. Dr. Ruppel bei Arber-Seminaren zu gesellschaftsrechtlicher Gestaltung im Medizinrecht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel ist Referent beim Anbieter „Arber-Seminare“ für den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht und die Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung, „Arber“ lud am Wochenende seine Referenten nach Bad Rappenau in Baden-Württemberg ein, um mit ihnen die Weiterentwicklung des Fortbildungsprogrammes zu besprechen. Dies bot eine VIelzahl von Gelegenheiten zum Austausch mit Kollegen aus allen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem Medizinrecht.

Vortragsankündigung: Notfallvorsorge für Unternehmer

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hält am 24. April ab 17.30 Uhr in der IHK Lübeck, Fackenburger Allle 2, einen Vortrag zur Notfallvorsorge für Unternehmer.

  • Wie können Unternehmer für Notfälle wie Krankheit/Tod vorsorgen?
  • Wie kann das Lebenswerk erhalten, die Erben mit einem guten Verkaufspreis abgesichert werden?
  • Welche rechtlichen Änderungsbedarfe gibt es? Sollte die Rechtsform gewechselt werden?
  • Welche praktischen Fragen (Kontozugriffe, Vollmachten) müssen gelöst werden?

Der Eintritt ist frei, die IHK bittet um eine kurze Anmeldung.

Sonderrechte für Arzt bei fehlender Notfallindikation?

Im Notfalleinsatz sind u.a. Notärzte gem. § 35 StVO von der Straßenverkehrsordnung befreit, auch wenn sie ein privates Fahrzeug nutzen. Damit einher geht das Recht, die Höchstgeschwindigkeit maßvoll zu überschreiten.

In Görlitz hatte ein Arzt mit seinem privaten Fahrzeug auf dem Weg zu einem Einsatz die erlaubte Höchstgeschwindikeit von 30 km/h um mehr als 50 km/h überschritten. Hierfür erhielt er ein Bußgeld von 300 € und ein zweimonatiges Fahrverbot, obwohl er nach eigener Aussage nicht wissen konnte, dass es sich nicht um einen Notfall gehandelt habe. Das Einsatzprotokoll des Rettungsdienstes zeige jedoch nachvollziehbar, dass es sich erkennbar um keine Notfallsituation gehandelt habe und daher die extreme Überschreitung der Geschwindigkeit nicht zu rechtfertigen gewesen sei.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Ruppel, der mit seinen Kollegen Müssig und Timm in einem Buch auch die Sonderrechte von Freiwilligen Feuerwehrleuten zum Gerätehaus bei Anfahrt zum Gerätehaus thematisiert hat: „Für die Sonderrechte und damit auch die Befreiung von der Straßenverkehrsordnung kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Notfall vorlag. Maßgeblich ist das Wissen des Fahrers bei der Alarmierung. Durfte er von einem Notfall austehen, stehen ihm Sonderrechte zu. Wie schnell er dann fahren darf, hängt u.a. von der Art des gemeldeten Notfalls und den anderen alarmierten Rettungsmitteln ab.“

Ärztezeitung zu Vortrag von Dr. Dr. Ruppel bei Bundesverband Managed Care

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel hat einem Kongress des Bundesverbandes Managed Care – Regional Nordrhein-Westfalen – einen Vortrag zur Delegation und Substiution ärztlicher Leistungen, zu deren rechtlichen Risiken und Chancen gehalten, über den die Ärztezeitung online berichtet.