Wer haftet bei einer Unfallverursachung durch freiberufliche Mitarbeiter?

Eine freiberufliche Anästhesistin verursachte während ihrer Tätigkeit in einer chirurgischen Praxis durch das Bedienen einer Sauerstoffflasche einen Brand. Neben einem hohen Sach- und Ausfallschaden führte der Brand auch zu einer Verletzung eines Patienten, der sich noch auf der Toilette befand.

Doch wer haftet in solch einem Fall?

Als die Anästhesistin das Flaschenventil öffnete, soll ein starkes Zischen ertönt sein, gefolgt von einem Knall und Flammen. Sie rannte schnell aus dem Raum und warnte die anderen Mitarbeiter. Die Feuerwehr wurde gerufen und die Praxis geräumt. Dabei verständigte aber niemand den Patienten, der sich noch auf der Toilette befand, so dass dieser mit erheblichen Verletzungen selbst hinaus gelangen musste. Er erlitt Atemwegsverletzungen im Bereich der Stimmlippen (voraussichtlich ein Dauerschaden) und forderte 50.000 € Schmerzensgeld. Gutachter stellten fest, dass die Fehlbedienung durch die Anästhesistin den Brand verursacht habe, aber auch bei richtiger Bedienung der Sauerstoffflasche der Brand sehr wahrscheinlich trotzdem ausgelöst worden wäre. Somit liegt also kein Verschulden der Anästhesistin vor und zumindest ihre strafrechtliche Haftung ist sehr eingeschränkt.

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