Ausbildungplatz zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Wir suchen zum 1. August 2017 eine/n Auszubildene/n zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten.

Werden Sie zur rechten Hand unserer Anwälte!

Zu den Aufgaben einer/s Rechtsanwaltsfachangestellten gehören insbesondere:

  1. Management unseres Büros
  2. Annahme von Telefonaten
  3. Führen von Akten
  4. Betreuung von Mandanten

Weitere Informationen finden Sie hier!

Wer haftet, wenn was passiert?

Pünktlich zu Weihnachten ist das hier bereits angekündigte Buch von Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel und seinen Kollegen Timm und Müssig zu Haftungsfragen in der Freiwilligen Feuerwehr erschienen.

Es bietet übersichtlich und gut verständlich Rat bei den wichtigsten feuerwehrrechtlichen Themen. Das Buch ist sowohl für die Rechtsausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr, als auch bei Führungslehrgängen und zum Nachschlagen für Einsatzkräfte und Führungskräfte geeignet.

Besonders hervorzuheben ist der innovative Aufbau des Buches: Es ist nicht nach langweiligen juristischen Gesichtspunkten gegliedert, sondern nach Haftungssituationen im Einsatz und außerhalb. Niemand muss mehr lesen, als in interessiert – jede Situation in Einsatz, Ausbildung oder Öffentlichkeitsarbeit ist in sich verständlich.

Im ersten Kapitel dreht sich alles um Einsätze:

  • Was sind Sonder- und Wegerechte? Wie setze ich sie ein?
  • Habe ich auch mit meinem privaten PKW Sonderrechte? Wenn ja, was darf ich dann?
  • Wann darf ich nach einem Unfall auf der Einsatzfahrt diese fortsetzen?
  • Darf an der Einsatzstelle fotografiert werden? Und von wem?
  • Welche Anforderungen gibt es an Brandsicherheitswachen?
  • Wann muss die Einsatzstelle an Polizei und Eigentümer übergeben werden? Und wie?

Das zweite Kapitel lenkt den Blick auf haftungsgefährliche Situationen außerhalb von Einsätzen:

  • Tag der offenen Tür – Was muss ich beachten  – Verkehrssicherungspflichten, Tombola, GEMA, Rundfahrten für Kinder…
  • Festumzüge – Wer darf absichern und den Verkehr lenken?
  • Gewerbliche Arbeiten – Bäume sägen für den Nachbarn
  • Disziplinarmaßnahmen gegen Kameraden
  • Wann kann ich Bewerber für den Feuerwehrdienst ablehnen?

Eine verständlich verfasste juristische Erläuterung von zivilrechtlicher Haftung, Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten – immer mit Feuerwehrbezug – rundet das Werk im 3. Kapitel ab.

Alle drei Autoren sind nicht nur Rechtsanwälte, sondern seit vielen Jahren in Freiwilligen Feuerwehren tätig und kennen daher Theorie und Praxis gleichermaßen.

Für nicht einmal 30 € eine lohnenswerte Investition für jede Einsatzkraft, insbesondere für Maschinisten, Führungskräfte, Kameraden in der Öffentlichkeitsarbeit und Ausbilder.

Wenn trotz Lesen des Buches einmal etwas passiert sein sollte: Rechtsanwalt Dr. Thomas Ruppel berät Einsatzkräfte, Gemeinden, Feuerwehrverbände und Feuerwehrvereine in allen Rechtsfragen rund um Einsatz & Feuerwehr.

Arzt des UKE soll Patientin sexuell missbraucht haben

Ein ehemaliger Arzt des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ist angeklagt, 2013 eine Patientin in zwei Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der Arzt soll während der Morgenvisite sexuelle Handlungen an der Frau vorgenommen haben, die, anders als er darstellte, medizinisch nicht notwendig gewesen sein sollen.

Der Fall wird ab dem 05. Dezember vor dem Landgericht in Hamburg verhandelt. Der Mediziner bestreitet die Vorwürfe. Das UKE hat den Arzt entlassen.

Wir – Rechtsanwälte Dr. Ruppel – beraten Klinikmitarbeiter und Klinikverantwortliche in Fragen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir werden präventiv für Sie tätig: Wir beraten Sie in Verdachtsfällen und finden mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihre Patienten schützen können und der Ruf Ihres Hauses keinen Schaden nimmt.

Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sein, so übernehmen wir Ihre Verteidigung und begleiten Sie durch diese Zeit.

Sie erreichen uns über unsere Notfallnummer 24 Stunden/7 Tage die Woche: 0451 / 293 66-505.

UKE erneut in den Schlagzeilen: Schleuste ein Arzt Flüchtlinge nach Deutschland?

Dr. G., früherer Arzt im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), bescheinigte nachweislich eines offiziellen Formulars der deutschen Botschaft in Abu Dhabi, dass ein Iraker, der in Abu Dhabi lebte, für eine Operation im UKE nach Deutschland einreisen müsse. Als Gegenleistung musste der Iraker 4.000 Euro auf ein Cash Deposit auf dem Namen von Dr. G. hinterlegen.

Der Iraker behauptet nun, dass die bescheinigte Operation im UKE nie stattfinden sollte. Er habe die 4.000 Euro lediglich an Dr. G. bezahlt, um ein medizinisches Visum für sich und seine Familie zu erhalten. Er wollte, als sein Arbeitsvisum in Abu Dhabi auslief, mit seiner Familie nach Europa flüchten. Der Iraker verlangt nunmehr seine 4.000 Euro von Dr. G. zurück und plant, Anzeige gegen den Arzt zu erstatten. Derweil meldete sich eine zweite Familie, die ebenfalls 4.000 Euro an Dr. G. zahlte und als Gegenleistung eine Bescheinigung erhielt, mit der sie ein medizinisches Visum beantragen konnte.

Dr. G. erklärte, dass es sich bei den 4.000 Euro um eine übliche Vorauszahlung für eine Behandlung gehandelt habe.

Es besteht der Verdacht, dass Dr. G. nicht alleine gehandelt habe. Ein Mittelsmann solle zwischen Abu Dhabi und Hamburg gependelt sein, um das Vertrauen der irakischen Familie gewinnen zu können. Diese soll ihre gesamten Ersparnisse in Höhe von ca. 80.000 Euro überwiesen haben.

Das UKE gab bekannt, dass es eine interne Prüfung eingeleitet und Herrn Dr. G. zu einer Stellungnahme aufgefordert habe. Das UKE erwäge die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen Dr. G.

Wir – Rechtsanwälte Dr. Ruppel – beraten Klinikverantwortliche in Fragen des Medizin- und Arztstrafrechts. Wir werden präventiv für Sie tätig: Wir beraten Sie in Verdachtsfällen und entwickeln mit Ihnen eine Strategie, wie der Ruf Ihres Hauses keinen Schaden nimmt.