Krankenhausbehandlung größter Kostenfaktor – Vorsorgekosten verschwindend gering?

Wie schon berichtet, hatte die GKV im Jahr 2012 Ausgaben von insgesamt 184,5 Milliarden Euro zu verzeichnen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums verteilen sich diese wie folgt:

  1. Krankenhausbehandlung 33 %
  2. Ambulante ärztliche Versorgung 18 %
  3. Arzneimittel aus Apotheken und von Sonstigen 16 %
  4. Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 5 %
  5. Krankengeld 5 %
  6. Netto-Verwaltungskosten 5 %
  7. Hilfsmittel 4 %
  8. Sonstige Ausgaben 4 %
  9. Heilmittel 3 %
  10. Zahnersatz 2 %
  11. Behandlungs-/Häusliche Krankenpflege 2 %
  12. Fahrkosten 2 %
  13. Vorsorge- und Reha-Maßnahmen 1 %

Die ambulante ärztliche Versorgung meint in dieser Statistik nicht nur die haus- und fachärztliche Versorgung, sondern unter anderem auch die „Behandlung durch Belegärzte in Krankenhäusern, ärztliche Beratung und Behandlung bei Empfängnisverhütung […]“ usw. anfallenden Kosten.

Hinsichtlich der Verwaltungskosten ist mir nicht bekannt, wie diese berechnet wurden, ob hier nur die Kosten der Organisationen, die tatsächlich „nur“ verwalten und nicht behandeln, wie der Krankenhassen und Kassenärztlichen Vereinigungen einbezogen wurden oder ob hierin auch Bürokratiekosten in den Praxen usw. enthalten sind.

Ich finde den äußerst geringen Anteil der Vorsorge- und Reha-Maßnahmen an den Gesamtausgaben überraschend, der sich nicht mit einem subjektivem Empfinden hinsichtlich der Kommuniaktion, wie wichtig Vorsorgemaßnahmen sein, überraschend.

Organspendekampagne erfolgreich – trotzdem längere Wartelisten

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Techniker Krankenkasse eine erfolgreiche Bilanz ihrer Organspendekampagne gezogen hat. Die Zahl der TK-Versicherten mit Organspendeausweis sei um ca. dreißig Prozent höher als in der Gesamtbevölkerung. Wobei dies sicherlich noch nicht bedeutet, dass diese Patienten auch ihre Spenderbereitschaft erklärt haben, vielmehr haben sie sich – aber immerhin – entschieden. Womöglich auch gegen die Organspende.

Angaben der Ostsee-Zeitung zufolge hat sich die – wenn auch auf geringem absoluten Niveau – die Zahl der auf eine Organspende wartenden Patienten in Mecklenburg-Vorpommern weiter erhöht.

Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner – Rückzahlung bisher gezahlter Beiträge

Nein, diese Überschrift ist kein Aprilscherz. Und auch nicht aus dem Wahlprogramm der Piratenpartei, der LINKEN oder überhaupt aus dem Jahr 2013: Vor einigen Tagen war ich zu einem Kurzurlaub in Lübeck und besuchte dabei eher zufällig auch das dortige Willy-Brandt-Haus, das eine durchaus sehenswerte Ausstellung zeigt. Dort wird unter anderem ein Flyer der SPD zur Bundestagswahl 1972 gezeigt, in der die SPD die Erfolge des ersten Kabinetts von Willy Brandt darstellt.

Auf diesem wird eben auch die hier verwendete Überschrift sinngemäß genutzt: Die Krankenversicherungspflicht der Rentner wäre unter Brandt abgeschafft worden und man hätte diesen sogar die Beiträge zurückgezahlt!

Anno 2013 nicht nur angesichts der demographischen Entwicklung und des deutlich ausgeweiteten Leistungskataloges der GKV undenkbar…

Viele Krankenhausärzte arbeiten zu lange

Der Marburger Bund hat eine Studie zu (über)langen Arbeitszeiten von Krankenhausärzten durchführen lassen. Demnach würden drei Viertel der Ärzte mehr als 48h in der Woche arbeiten, fast ebenso viele berichteten von negativen gesundheitlichen Folgen. 27 % der Befragten arbeiteten sogar mehr als sechzig Stunden in einer Woche.

Detaillierte Zahlen gibt es hier beim Marburger Bund zum Download als .pdf.

Gute Kassenlage bei der Gesetzlichen Krankenversicherung

Bas Bundesgesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass die Gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland im letzten Jahr ein Plus von etwas über 5 Milliarden Euro zu verzeichnen haben. Obwohl nach Angaben des BMG die Ausgaben um 4,9 Milliarden Euro auf nun eindrucksvolle 184,5 Milliarden Euro gestiegen sind,soll die gute Arbeitsmarktlage – die GKV wird ja vor allem aus den sog. „Lohnnebenkosten“ finanziert – für ein Ansteigen der Einnahmen um 3,2 % auf 189,6 Milliarden Euro.

Ein Teil dieser Überschüsse wird zur Finanzierung der Einnahmeausfälle der wegfallenden Praxisgebühr verwendet werden, ein anderer wird durch Prämienzahlungen an die Versicherten ausgeschüttet oder in verbesserten Leistungen verwendet. Zudem finanzieren die GKV-Versicherten auch noch den Bundeshaushalt mit, da die Zuschüsse des Bundes für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“ nicht den hierfür notwendigen Ausgaben entsprechen. „Versicherungsfremd“ sind solche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, aber nicht unmittelbar etwas mit Krankheiten zu tun haben und für die beitragsfreie Versorgung von Kindern usw.

Fraglich ist jedoch angesichts der unklaren Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und der guten Zahlen, ob diese auch 2013 erreicht werden und welche Begehrlichkeiten insbesondere auf der Ausgabenseite geweckt werden.

Keine Hochschulabsolventen

Nach einem Bericht der Ostsee-Zeitung droht vielen Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern das Aus.

Ich habe derzeit keine Erkenntnisse über die tatsächlich wirtschaftliche Situation von Apothekern (bloße grobe Umsatzzahlen gibt es vom ABDA hier als .pdf), kenne einerseits solche, die sehr gut leben, andererseits solche, die ihre Berufswahl finanziell doch etwas bereuen, aber die Aussage, die die Ostsee-Zeitung dem Geschäftsführer des Apothekerverbandes MV zuschreibt, gibt mir doch zu denken:

„Mit 3000 Euro brutto könne man keine Hochschulabsolventen locken“

Man kann darüber streiten, ob man mit 3000 Euro brutto ein angemessenes Leben führen kann oder will. Aber außerhalb der Pharmazie, bei Juristen und Geisteswissenschaftlern, gelten 3000 Euro brutto als durchaus normaler bis guter Verdienst für Berufseinsteiger. Um aber bei den Pharmazeuten selbst zu bleiben: Sicherlich zahlt die pharmazeutische Industrie deutlich besser, aber die Kaufkraft von 3000 Euro brutto ist in den Kleinstädten Mecklenburg-Vorpommerns auch eine deutlich andere als in den rheinländischen Großstädten.

Entschuldigungen eines Klinikums – und was (vielleicht) dahinter steckt

Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichten von dem Fall einer fünfjährigen Epilespsie-Patientin, die in einem kommunalen Potsdamer Krankenhaus wohl das zehnfache der für ihre Altersgruppe angemessenen Arzneimitteldosis erhalten hat. Der Artikel beschäftigt sich nicht nur mit der Perspektive der Angehörigen und der von ihnen subjektiv empfundenen empfundenen personell mangelhaften Situation des Krankenhauses, sondern gibt auch eine Stellungnahme des Krankenhauses wieder:

„‚Uns ist nicht begreiflich, wie es dazu kommen konnte‘, ergänzte der Pflegedirektor des Klinikums, Sebastian Dienst. Die Schwester habe offenbar einen ‚Blackout‘ gehabt. Schon allein die erhebliche Menge der Tablettengabe hätte auffallen müssen, so Dienst. Die Schwester sei nochmals geschult worden. Dass die Kinderklinik unterbesetzt gewesen sei und womöglich zu hoher Arbeitsanfall die gefährliche Fehlmedikation ausgelöst haben könnte, schloss Dienst kategorisch aus.“

Mit der juristischen Brille liest man diese Zeilen vielleicht ein wenig anders. Dann erblickt man nicht die Aufklärungsversuche des Klinikums sondern eine Menge Angaben, um der zivilrechtlichen Haftung für den sich anschließenenden Krankenhausaufenthalt, eventuelle Spätfolgen usw. zu entgehen. Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 831 BGB in diesem Fall eines kommunalen Klinikums entspricht die Argumentation des Pflegedirektors in weiten Teilen dem, was man vor Gericht auch vortragen muss, um eine Haftung des Arbeitgebers für einen Fehler des Mitarbeiters von sich zu weisen:

– der Mitarbeiter ist gut geschult und wird erneut geschult

– es handelt sich nicht um Organisationsversagen des Krankenhauses, sondern um den Fehler eines einzelnen Mitarbeiters (siehe der Hinweis auf die Mitarbeiterzahl an dem Unfalltag)

– der Mitarbeiter macht solche Fehler eigentlich nie, sondern habe nur ausnahmsweise und völlig unerklärlich ein „Blackout“ gehabt.