Dieberisches Rettungsdienstpersonal

Unter der juristisch nicht korrekten Überschrift „Rettungssanitäter raubt seine Patienten aus“ berichtet die Südwest Presse von Fällen, in denen Rettungsdienstpersonal bei Patienten in der Wohnung nach Schmuck und Bargeld gesucht und dieses gestohlen haben.

Ob es sich bei dem Täter tatsächlich um einen Rettungssanitäter und nicht um Rettungsassistenten handelt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, aber ein „Raub“, wie die Zeitung meinst, liegt mit ziemlicher Sicherheit nicht vor. Etwas verallgemeinert ist ein Raub eine Nötigung (etwa eine Gewaltanwendung oder einer Drohung mit Gewalt), um einen Diebstahl begehen zu können. Es ist kaum wahrscheinlich, dass der Täter, der gerade die Situation seines Opfers ausnutze, d.h. das dieses behandelt wurde oder schon im Rettungswagen lagt, auch noch Gewalt anwendete. Vielmehr wird er gerade darauf bedacht gewesen sein, dass die Wegnahme der Gegenstände gar nicht auffällt.So oder so wird dem Täter nun der Prozess gemacht.

Anwalt des Vaters des Winnenden-Täters im Interview zum Schadensersatz aus Behandlungsvertrag

Die gerade auch für juristische Laien gut verständliche Onlinezeitung „Legal Tribune Online“ hatte vor einiger Zeit ein interessantes Interview mit dem Anwalt des Vaters des Täters von Winnenden geführt.

Zum Hintergrund: Sein Sohn tötete bei dem bundesweit beachteten Amoklauf fünfzehn Menschen und schließlich sich selbst. Der Vater wurde mittlerweile in einem (erneuten) Strafprozess zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, hat aber auch gegen dieses Urteil erneut Revision eingelegt.

Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung besteht für den Vater die Gefahr, zivilrechtlich von den Opfern oder deren Angehörigen in Anspruch genommen zu werden, erste Klagen sind anhängig. Um dies zu verhindern möchte er sich von der Klinik, in der sein Sohn vor dem Amoklauf in Behandlung von etwaigen Ansprüchen freistellen lassen. Grundlage hierfür ist ein Behandlungsvertrag zwischen der Klinik und dem Sohn, in den auch die Eltern einbezogen werden.

Ein lesenswertes Interview zu einem arzthaftungsrechtlichen Fall in einer interessante Viereckskonstellation hier.

„Pille danach“ in katholischen Krankenhäusern

In dem berichteten Fällen, in denen sich öffentlich finanzierte, von der katholischen Kirche getragene Krankenhäuser, geweigert hatten, vergewaltigten Frauen eine „Pille danach“ zu verschreiben und sie entsprechend zu behandeln, kam in den letzten Wochen einige mediale Bewegung.

Während sich manche über zaghafte Versuche des Kölner Kardinals wunderten, von seiner ultra-konservativen Haltung ein Stück weit abzurücken (die Süddeutsche Zeitung spricht vom „Revolutiönchen„), weisen andere darauf hin, dass die geschilderten Kölner Fälle wohl verbreitet seien. Unterdessen prüft die grüne NRW-Gesundheitsministerin, ob in der Abweisung nicht ein Verstoß gegen den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser vorläge.

Dort, wo auf dem Gelände der katholischen Kliniken die „Pille danach“ verschrieben worden wäre, sei dies nicht durch katholische Ärzte, sondern durch die Praxen des Kassenärztlichen Notdienstes, die die öffentlich-rechtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen außerhalb der Öffnungszeiten der Vetragsarztpraxen anbieten, geschehen

Man darf gespannt sein, wie wie sich das Konfliktfeld aus amtskirchlicher Moral, öffentlich finanzierten Krankenhäusern und Patientenrechten entwickelt.

Zum Glück kein Gesundheitsrecht

In dem Fall der in einen Verkehrsunfall verwickelten Dame kommt das Gesundheitsrecht im engeren Sinne nun glücklicherweise wirklich nicht zur Anwendung. Die Dame ist auch von Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten befreit. Zwar war nach einem Schreiben ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zunächst vom Gegenteil auszugehen, ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin konnte jedoch eine Klärung herbeiführen.

Auch im Übrigen scheint die juristische Bearbeitung des Falles langsam abgeschlossen. Die Versicherung des Unfallgegners hat nicht nur die materiellen Schäden äußerst zügig ersetzt, auch hinsichtlich eines angemessenen Schmerzensgeldes konnte letztlich – nach Hinzuziehung medizinischen Sachverstandes und klärenden Telefonaten – eine Einigung erreicht werden. Alles ohne Rechtsanwalt.

Schmerzen hat die Dame nach eigenem Bekunden allerdings immer noch.

Feuerwehr und Ehrenamt

Eigentlich bin ich wirklich gern bei der Freiwilligen Feuerwehr und kenne durch einige Umzüge sowohl kleinere Dorffeuerwehren mit Brandeinsätzen als auch solche mit den Schrecken mehrerer Autobahnabschnitte und Freiwillige Feuerwehren, die in Städten mit Berufsfeuerwehren erst im „2. Abmarsch“ tätig werden. Übrigens ist es nicht so, dass es flächendeckend Berufsfeuerwehren gibt, auf 100 Städte mit Berufsfeuerwehren kommen 25.000 Freiwillige Feuerwehren, in Ländern wie Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern gibt es kaum 4-5, Berufsfeuerwehren.

Was mir das Ehrenamt aber manchmal etwas verleidet (und trotzdem nicht abhält aufzustehen) sind böswillige Alarmierungen, Telefonstreiche. Gerade hier in Düsseldorf sind sie leider an der Tagesordnung. Neulich saß ich bis Mitternacht am Schreibtisch, schlief gegen 1.00 Uhr endlich, um um 3.00 Uhr mit der Meldung „Zimmerband“ geweckt zu werden. Ein wahrhaft toller „Scherz“ des Anrufers, der bestimmt nur mal sehen wollte, wie ein Löschzug aus vier Fahrzeugen plus Rettungswagen und Polizei anrückt…Aber ehe man wieder zurück in der Wache ist, sein Fahrrad genommen hat und nach Hause fährt, dort sich ins Bett legt, sich mit der ebenfalls durch den Pieper geweckten Freundin unterhalten hat ist es 5.00 Uhr. Da können die meisten Kameraden gleich aufbleiben und zur Arbeit fahren.

Bei der Frage der Kostentragung für den Löschzug einerseits, den von der Feuerwehr betriebenen Rettungswagen andererseits, ist man übrigens auch schnell wieder im Gesundheitsrecht…

Verbraucherratgeber und Fernabsatzrecht

Vor einigen Tagen „klopfte“ es beim Telefonieren anhaltend an. Nach Beendigung des Telefonats rief ich die – nach der Vorwahl zu urteilen – bayerische Nummer an und erreichte eine mir nicht bekannte, wunderbaren Akzent sprechende, ältere Dame, die den Hörer sofort an ihren, mir ebenso unbekannten, Mann übergab.

Dieser begrüßte mich mit einem Wortschwall, dass er den „Ratgeber nicht bräuchte“, den ich ihm „aufgeschwatzt hätte“, er ihn nicht wollte und es hinterhältig sei, diesen zu verkaufen während er schwerhörig, seine Frau aber nicht anwesend ist.

Nur mühsam konnte ich seinen Redefluss stoppen und ihn überzeugen, dass ich weder Fernabsatzgeschäfte tätige, noch älteren Menschen irgendwelche Verbraucherratgeber aufschwatze. Er blieb jedoch dabei, eine Düsseldorfer Telefonnummer und eine Hildener Adresse erhalten zu haben.

Nach längerem Gespräch konnte ich das Missverständnis zwar nicht aufklären, fragte ihn aber – der den tollen Ratgeber offenbar nicht zu schätzen wusste – ob er denn von dem, nicht mit mir, geschlossenen Vertrag sich wieder lösen wollte. Nach zustimmender Antwort verwies ich ihn spontan auf die § 312d und § 355 BGB, d.h. auf die Möglichkeit, durch fristgemäßes Zurückschicken der Ware die ganze Sache zu erledigen. Diesen Hinweis nahm er erfreut an.

Hoffentlich wird meine Nummer nicht flächendeckend in Ratgebern verbreitet…

Lange Schlangen vor Kassenarztpraxis

Nach Angaben der Märkischen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Zeitung warteten bei der Wiederrröffnung einer vertragsärztlichen Augenarztpraxis in der Kreisstadt Rathenow (den meisten Lesern, wenn überhaupt, sicherlich nur als Halt von ICE-Zügen in Tagesrandlage an der Schnellfahrstrecke Hannover-Berlin bekannt) zeitgleich bis zu 260 Menschen.

Hintergrund ist wohl zum einen, dass die Augenärzte die Termine am Anfang des Quartals vergeben, zum anderen, dass nicht gegnügend für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stünden. Dem widerspricht nach Zeitungsberichten die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Dieser obliegt, wie allen Kassenärztlichen Vereinigungen für ihr Gebiet, die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Demnach gäbe es sogar eine Praxis mehr im Landkreis als eigentlich notwendig.

Mir ist nicht bekannt, ob wirklich nicht genug Praxissitze vorhanden, die Praxen ungünstig verteilt sind oder ob sich überhaupt genug Bewerber finden. Rathenow liegt zwar an der erwähnten Bahnstrecke nach Berlin, ist aber beim besten Willen nicht mehr Teil des attraktiven „Speckgürtels“ um die Hauptstadt.

Schon die Eröffnung der Praxis war der „MAZ“ einen Bericht wert.

Auch Bundesrat gibt grünes Licht für Patientenrechtsgesetz

Nachdem einige Medien das in Kraft treten des Patientenrechtegesetzes etwas voreilig verkündet hatten (dazu mein Beitrag hier), hat nach dem Bundestag Anfang Februar auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt und es dem Bundespräsidenten zugeleitet, damit es ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.

Ob es die Patientenrechte wirklich stärkt, wie etwa hier verkündet, wird zu beobachten sein.

Patientenverfügung

Wieder ein Ratgeber, auch diesesmal nicht von mir, aber (hoffentlich) hilfreich: Die Verbraucherzentrale NRW hat eine umfangreiche Broschüre „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ herausgegeben, die auch als E-Book in verschiedenen Formaten verfügbar ist und natürlich auch über die obligaten Textbausteine verfügt.

Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es hier. Der Preis erscheint mit unter 8,00 € erschwinglich.